Beratung und Unterstützung von Kindern und Familien
Familienbildung und Erziehungspartnerschaft
Kindertagespflege
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Familiensituationen werden immer komplexer. Die Angebote der Familienzentren tragen zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei.
Notbetreuung:
Manchmal geraten Familien in Notsituationen und sind dringend auf eine Betreuung ihrer Kinder angewiesen. In diesen Situationen können wir Sie im Rahmen unserer regulären Öffnungszeiten unterstützen. Das Angebot der Notbetreuung richtet sich an Familien mit und ohne Kita-Kinder. Sollten Sie sich in einer Notsituation befinden und müssen unser Angebot in Anspruch nehmen, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu unserer Einrichtung auf.
Über-Mittag-Betreuung in besonderen Situationen:
Besucht Ihr Kind bereits unsere Einrichtung und hat regulär eine Betreuung von 25 Stunden oder 35 Stunden ohne Über-Mittag-Betreuung, so können Sie in besonderen Situationen eine Über-Mittag-Betreuung in Anspruch nehmen. Dazu sprechen Sie den Tag und den Grund mit dem pädagogischen Personal der Einrichtung ab.
Beratung zum individuellen Betreuungsbedarf:
Durch eine jährliche Umfrage bzgl. der Öffnungszeiten versuchen wir unser Angebot dem Betreuungsbedarf der Familien entsprechend zu gestalten. Je nach Arbeitssituation ist es jedoch auch möglich, dass Familien auch außerhalb der von uns angebotenen Öffnungszeiten eine Betreuung für Ihre Kinder benötigen. In diesen Fällen beraten wir gerne, um eine individuelle Lösung für Sie zu finden.
Kindertagespflege:
Die kleinere Kindergruppe bei einer Tagesmutter und oft auch die kleinere Umgebung sind für viele Familien ein wichtiger Grund, ihr Kind in den ersten Lebensjahren bei einer Tagesmutter unterzubringen. Haben Sie hierzu fragen? Dann beraten wir Sie gerne im Bereich der Kindertagespflege.
Babysittervermittlung:
Sie brauchen einen Babysitter, aber wissen nicht, an wen Sie sich wenden sollen? Dann rufen Sie uns an!
Dolmetscherdienst:
Mit dem Dolmetscherdienst möchten wir einen Beitrag dazu leisten, dass auch Menschen an den Angeboten des Familienzentrumsteilnehmen können, deren Deutschkenntnisse für eine gelingende Verständigung nicht ausreichen. Fehlende Sprachkenntnisse sollen keine Barriere darstellen. Mithilfe unserer Kooperationspartner ist es uns möglich, Ihnen bei Bedarf einen Dolmetscher an die Seite zu stellen. Wir haben die Möglichkeit, den ehrenamtlichen Dolmetscherdienst des Kommunalen Integrationszentrums in Anspruch zu nehmen.
Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket:
Durch das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt werden. Sie erhalten hiermit z. Bsp. Finanzielle Unterstützung für die gemeinsamen Mittagessen in der Kita.
Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Sie, wenn Ihnen selbst oder Ihren Kindern Leistungen nach dem SGB ll wie etwa Arbeitslosengeld ll oder Sozialgeld zustehen. Dies gilt auch für Sozialhilfe nach dem SGB Xll, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Wohngeld oder für den Kinderzuschlag.
Wenn Sie Arbeitslosengeld ll oder Sozialgeld beziehen, ist Ihr Jobcenter auch für die Bildungs- und Teilhabeleistungen Ihr Ansprechpartner.
Wenn Sie Kinderzuschlag, Wohngeld, Leistungen nach dem AsylbLG oder Sozialhilfe beziehen, wenden Sie sich bitte an die Verwaltung Ihrer Stad oder Ihres Landkreises.
Im Familienzentrum erhalten Sie Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket und bei Bedarf können wir oder entsprechende Kooperationspartner Sie auch bei der Antragstellung unterstützen.